Ihr Geschäftsvisum für Ihren Weg nach Deutschland

National-Visum

Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten) benötigen ein Geschäftsvisum, auch bekannt als Visum zur Aufnahme einer Selbständigkeit in Deutschland.  Das Visum ermöglicht Gewerbegründer und Gerwerbetreibene ein Unternehmen aus Drittstaaten gemäß § 21 Abs. 1 AufenthG die Einreise ein Unternehmen in Deutschland zu gründen.

Auch Freiberufler/in kann man das Visum nach § 21 Abs. 1 AufenthG zur ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit beantragen. 

Geschäftsvisum (Schengen-Visum)

Es handelt sich bei diesem Visum um ein Kurzaufenthaltsvisum bis 180 Tage  zu geschäftlichen Zwecken, z. B. zur Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Meetings. Um ein Geschäftsvisum zu beantragen, müssen die Reisenden Dokumente vorlegen, darunter einen aktuellen
Reisepass, einen Nachweis der finanziellen Stabilität und ein
Einladungsschreiben des Unternehmens oder der Organisation in
Deutschland, die sie besuchen werden. Es ist ratsam, sich bei der
deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land über die
spezifischen Anforderungen und das Antragsverfahren zu erkundigen.

Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten benießen einen uneingeschränkten Eintritt zum deutschen Arbeitsmarkt und benötigen somit kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung Ihrer Geschäft in Deutschland.

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